Kurkarte Zingst

Die Kurabgabe, ugs. Kurtaxe, spielt in deutschen Tourismusregionen eine große Rolle, wo sie einen bedeutenden Beitrag zum Kommunalbudget leistet und der Finanzierung der Tourismusinfrastruktur dient.
Die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst erhebt eine Kurabgabe zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereit gestellten öffentlichen Einrichtungen.Mit unserer Kurkarte kann man die ganze Region Fischland-Darß-Zingst erkunden, da sie in allen Orten anerkannt wird. Deshalb können kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen auf Fischland-Darß-Zingst vergünstigt besucht werden.
Touristische Einrichtungen, die für Kurkarteninhaber Vergünstigungen gewähren, sind durch ein Schild mit dem Logo des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst e. V. gekennzeichnet.
Informationen & Tipps für Kurkarteninhaber der Region
![]() flyer_kurkarte.pdf PDF-Dokument [860.0 KB] | Kurkarte Zingst Informationen zur Kurkarte für das Ostseeheilbad Zingst. Rabatte, Ausstellungen und Veranstaltungen. Informieren sie sich über ihre Vorteile. |
Warum? – Für was ist die Kurtaxe?
Die Kurabgabe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass die Möglichkeit zu Inanspruchnahme von Kureinrichtungen gegeben ist. Die Kurabgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und welchem Umfang diese Einrichtungen genutzt werden.
Die Kurabgabe wird gangjährig erhoben. Die Höhe der Kurabgabe und Festlegung der Saisonzeiten richtet sich nach der Hauptsaison (01.05.-30.09.) und der Nebensaison (01.10.-30.04.).
Wo muss ich Kurtaxe bezahlen?
Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft in der Gemeinde und endet mit dem Tag der Abreise. Die Kurabgabe ist eine Bringschuld und beim Erwerb der Kurkarte bei dem Quartiergeber zu zahlen.
